QC – Transport – AGBs

Consulting:

Meine Beratung erfolgt nach vorheriger, schriftlicher Beauftragung kostenpflichtig.

Ein kostenloses Vorabgespräch leitet die Beauftragung ein.

Den Auftragsabschluß teile ich schriftlich mit und übersende vereinbarte, erstellte Daten , inklusive der Rechnung.

Transportwesen:

Die Avisierung erfolgt bei QCT durch Auftragsbestätigung und telefonisch während des Auftrages.

Preise und Angebote erstelle ich auf Anfrage.

Beim  Beladungstermin muss das Ladeblatt vom Kunden unterschrieben werden um sicher zu stellen, dass die Fracht vorhanden ist, Vorkasse geleistet ist, und die Anlieferung an der vereinbarten Destination auftragsgemäß gegeben ist.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung, zusätzlich steht ein mobiles Zahlungsgerät (SumUp) zur Verfügung.

Bei Erstkunden wird um Vorabkasse gebeten.

Mit Überweisungsbeleg der vereinbarten Summe ist die Auftragserteilung abgeschlossen.

Eine Gütertransportversicherung ist vorhanden.

Ein Befähigungsnachweis ist vorhanden.

Professionelle Ladungssicherung ist gegeben.

  • KfZ Ausstattung:

-MB Sprinter 3,5 to

-Tandem-Achs-Anhänger mit Plane und Spriegel (3,5 to).

  • Transportgüter:

-Stückgut (Europaletten, max. 8, bis insgesamt 1500kg)

-Einzelgüter (z.B. Maschinenteile, Gitterboxen bis max. 1100kg auf LKW, bis max. 2600kg auf Trailer)

-Motorräder (max. 6)

-nicht fahrbereite Motorräder, Quad, ATV (Ladung durch fest installierte Winden (Trailer und Zugfahrzeug)).

-Anhänger (1 pro Tour, bis max. 3,500kg (leer oder beladen))

-Quad und ATV  (max. 2)

-Holz bis zu einer Schnittlänge von 3,5m LKW, 4m auf Trailer und einem max. Gewicht von 3800kg.

-Umzugsgüter (stapelbare Kartons) bis insgesamt 1100kg LKW, 2600kg auf Trailer.

-Tierschutz-Sondertransport (es gelten besondere Vereinbarungen)